Faltwerk

Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Dieser befasst sich mit dem Faltwerk in der Architektur. Zum Faltwerk als Füllungsornament an spätgotischen Möbeln siehe Faltwerk (Möbelornament).

Tragwerksbau

VT-Falten (Abkürzung für vorgefertigte, trapezförmige Faltwerkträger) auf der Schwimmhalle Fischerinsel, Berlin 2012

Ein Faltwerk ist ein aus Scheiben bzw. Platten kraftschlüssig zusammengesetztes geradkantiges räumliches Flächentragwerk. Die ebenen Tragwerksteile werden dabei vorrangig in ihrer Ebene beansprucht (Scheibentheorie), können aber auch zusätzlicher Biegung ausgesetzt sein (Plattentheorie). Im Unterschied dazu nennt man gekrümmte Flächentragwerke Schalen.

Faltungen sollen Verformungen des Faltwerks behindern. Eine hohe Formstabilität des Faltwerks erfordert ortsfeste, unverschiebbare Faltwerkskanten. Freie Faltwerkskanten können mit Quer- und Längsversteifern so stabilisiert werden, dass ihre Verformung behindert wird.

Architekturgeschichte


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Faltzwickel, die alternierend gerichteten, nebeneinander gereihten plastischen Dreiecksformen an Zwischengliedern und Kapitellen in der osmanischen Baukunst, werden auch als „Faltwerk“ bezeichnet.[1] Sie haben eher ornamentale als statische Funktion.

Literatur

  • Faltwerk. In: Klaus-Jürgen Schneider, Rüdiger Wormuth (Hrsg.): Baulexikon: Erläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens. Beuth, 2009.

Einzelnachweise

  1. Hans Koepf: Bildwörterbuch der Architektur (= Kröners Taschenausgabe. Band 194). Kröner, Stuttgart 1968, DNB 457250771, S. 141, mit weiterführender Literatur.